| Sozialamt, aber mit Vorsicht zu genießen! |
| Also erstmal wird, wenn du nicht krankenversichert bist und auch keine Kohle hast, in jedem Fall das Sozialamt
die Kosten der Behandlung oder des Krankenhausaufenthaltes übernehmen. Es kann aber sein, dass sie sich
später von dir |
| - z.B. wenn du irgendwann wieder arbeitest und Geld verdienst - das Geld wieder zurückholen. Und das kann
enorm viel sein, bei den Preisen im Gesundheitswesen! So kostet ein Tag in einer Universitätsklinik so um die
200 DM und das sind noch nicht die Kosten von Operationen und Sonderleistungen. |
| Wenn deine Unterhaltsverpflichteten, z.B. deine Eltern Geld haben, wird das Sozialamt von Ihnen das Geld
zurückholen. Also Vorsicht! |
| Die Wahrheit! |
| Es gibt auch ein paar ganz nette Ärztinnen und Ärzte, die dich, wenn du ihnen erzählst, dass du nicht
krankenversichert bist, aber auch kein Geld hast. kostenlos behandeln und dir Ärztemuster mitgeben. |
| Arbeitslos melden! |
| Wenn du merkst, dass du krank wirst, evtl. sogar ins Krankenhaus musst, die Angelegenheit sich aber nicht von
heute auf morgen eingestellt hat und auch noch ein paar Tage Aufschub vertragen kann, dann kannst du dich
einfach arbeitslos, d.h. beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende/r melden. |
| Hast du Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und stellst diesen Antrag auch gleich mit, bist ab Genehmigung
rückwirkend krankenversichert. Zum Anspruch auf Arbeitslosenhilfe frage die Sachbearbeiterin. Hast du keinen
Anspruch drauf, kannst du zu einer Krankenkasse deiner Wahl gehen und dich dort selbst versichern. Am besten
gehst du zu einer Krankenkasse, bei der du früher einmal versichert warst. Aber auch andere Krankenkassen
können, müssen dich aber nicht bei sich aufnehmen. |
| Der Trick mit dem gefälschten Krankenschein! |
| Es gibt ja Leute - und das ist verboten, weil Betrug! - die nehmen einfach einen Krankenschein von jemanden,
der oder die versichert, aber gar nicht krank ist. |
| Zum Beispiel: |
| Klaus ist krankenversichert, Michael ungefähr gleich alt, nicht versichert. Michael holt sich nun von Klaus einen
Krankenschein, lernt Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnort, und wenn Klaus über seine Eltern
krankenversichert ist auch deren Namen und Geburtsdaten auswendig, und geht dann zum Arzt (ein Zettel mit
den Daten der Sprechstundengehilfin zu übergeben tut’s meistens auch). Da läuft es dann ganz normal ab und
die Chancen, dass dieser Betrug entdeckt wird, sind gering, wenn nicht Michael gerade seine Brieftasche mit
Ausweisen in der Praxis liegen läßt. |
| Wird nun im gleichen Quartal) = Vierteljahr = Gültigkeit des Krankenscheines, Beginn 1. Januar) auch Klaus
krank, wird es etwas kompliziert. Michael, der ja auf Klaus Namen zum Arzt geht, muss sich eine Überweisung
zu einem anderen Arzt holen. Wenn Michael beim praktischen Arzt war, eine Überweisung zu einem Facharzt,
wenn er bei einem Facharzt war, eine Überweisung zum praktischen Arzt oder einem Facharzt anderer
Fachrichtung (z.B. vom Hals-Nasen-Ohren Arzt zur Hausärztin). Um die Überweisung zu bekommen, muss
Michael praktisch die Krankheit beschreiben, die Klaus hat und es darf nicht die gleiche sein, wegen der sich
Michael behandeln lässt. - |
| Konkret: |
| Michael hatte Schmerzen im Knie und ist auf Klaus Krankenschein zum Orthopäden gegangen. Klaus hat nun
eine Bronchitis mit Husten. Michael geht nun zum Orthopäden und sagt er sei auch etwas erkältet und möchte
eine Überweisung und beide können weiter zu "ihrem" Arzt gehen. |
| Dumm wird es erst, wenn auch Klaus zum Orthopäden muss. Dann kann Klaus nur noch einen neuen
Krankenschein aus seinem Scheckheft nehmen und damit zu einem anderen Orthopäden gehen. Michael darf
aber danach mit der gleichen Krankheit nicht mehr auf Klaus Namen zum Arzt gehen, weil das für die
Krankenkasse so aussieht als ob Klaus gleichzeitig bei zwei Orthopäden in Behandlung ist. |
| Falls eine Rückfrage kommt, warum Klaus in einem Quartal zu zwei Orthopäden gegangen ist, kann er immer
noch sagen, er war mit dem ersten nicht zufrieden und hat deshalb den Arzt gewechselt. Das Recht hat jeder! |
| Ganz gefälschte Personalangaben! |
| Michael kann sich auch von Klaus einen Blankovordruck aus dem Krankenscheinheft geben lassen und mit ganz
falschen Angaben ausfüllen. Das merkt der Arzt/die Ärztin erst, wenn nach dem Ende des Quartals von der
Krankenkasse die Auskunft kommt, dass es die Person auf dem Krankenschein in ihrer Kasse nicht gibt und sie
deshalb dem Arzt für seine Leistung nichts bezahlen. Außerdem wollen sie oft noch, dass der Arzt die
Medikamente, die Michael in der Apotheke geholt hat, selbst bezahlt. Darüber ärgern sich die Ärzte natürlich
und deshalb ist es manchen lieber, wenn sie gleich wissen, dass sie nichts für die Behandlung bekommen, als
nachher noch eine Rechnung und Geschreibe mit der Krankenkasse zu haben. |
| Vorsicht! Das geht alles nicht im Krankenhaus! |
| In den meisten Krankenhäusern musst du bei der Aufnahme deinen Personalausweis vorzeigen, oder wenn du
ihn nicht mit hast, sollen deine Angehörigen ihn mitbringen. Und dann wird's peinlich! |
| Die billige Studentenversicherung. |
| Studenten sind zurzeit mit einer Prämie von ca. DM 50.-im Monat in den gesetzlichen Krankenkassen versichert.
Das ist sehr billig. Auch als Nichtstudent kannst du in den Genuss dieser Versicherung kommen, wenn du
angibst auf einen Studienplatz z.B. in Medizin zu warten. Darüber musst du mit der Krankenkasse verhandeln
und es geht wohl auch höchstens für zwei Jahre. |
| Richtig glaubwürdig ist das aber nur, wenn du dich auch um einen Studienplatz bewirbst. Du erhältst dann die
Bescheinigung, dass du am Zulassungsverfahren teilnimmst, später, dass du abgelehnt worden bist. Damit kannst
du zur Krankenkasse gehen. Es soll auch Leute geben, die nur wegen der Versicherung »studieren«. |
| Jemand anderes lässt sich für dich krankschreiben! |
| Gleich ein Beispiel: |
| Inge arbeitet, ist also selbst krankenversichert. Sie möchte gern krankgeschrieben werden. Anna ist Inges
Freundin. Anna ist krank und hat Bronchitis. Inge bittet nun Anna für sie, - auf ihren (Inges) Namen und mit
Inges Krankenschein zur Ärztin zu gehen. |
| Anna lernt Inges Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Wohnort, Arbeitgeber und Krankenkasse auswendig und
geht zur Ärztin. Sie wird dort sofort krankgeschrieben. |
| Inge schickt wie üblich die Krankschreibung an ihre Firma und die Krankenkasse und hat frei! Anna kann
natürlich auch in der zweiten und in der dritten Woche zu »Inges Ärztin« gehen und sich weiter - als Inge -
krankschreiben lassen. |
| Steht der Termin für den Vertrauensarzt fest, sollte sich Anna als Inge wieder gesundschreiben lassen. |
| Den gleichen Gefallen kann Anna bei verschiedenen Ärztinnen auch Hertha, Jutta, Beate und Ruth tun. Wenn
Anna selbst arbeitet hat sie sich selbst sowieso schon krankschreiben lassen. Anna muss nur aufpassen, dass sie
nicht zwei- oder mehrmals schädliche Untersuchungen (Diagnostik), z.B. Röntgen, oder Behandlung (Therapie),
z.B. Spritzen mitmacht. Das hängt natürlich auch von der Krankheit ab. Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen
könnte Anna, wenn sie gar nicht arbeitet. Dann geht sie, wenn sie sowieso zur Ärztin muss, gleich auf Inges
Namen und Krankenschein hin. hihi!! |
| Sollte Inge im gleichen Quartal krank werden, dann muss sie bei »Der Trick mit dem
gefälschten Krankenschein« nachlesen. (Das ist selbstverständlich Betrug, wir kennen aber noch keine, die dabei erwischt wurde!) |