| Hier gibt es zwei Möglichkeiten: die erste ohne konkreten Unfall, aber mit den Beschwerden einer
Gehirnerschütterung, die zweite Möglichkeit, wenn du tatsächlich einen Unfall mit einer Kopfplatzwunde oder
Beule gehabt hast. |
| Die erste Möglichkeit: |
| Wie lang.: |
| Zwei bis fünf Wochen |
| Wer
kriegts: |
| Jede Person. Beim Ersinnen des Unfallhergangs sind der
Phantasie keine Grenzen gesetzt, z.B. kannst du die Treppe
hinuntergestürzt sein (der rechte Fuß ist schon wieder in
Ordnung), vom Fahrrad gefallen o.ä. |
| Beschwerden: |
- 1. Du hattest einen »Filmriss« von vielleicht einer halben bis eine Minute, und zwar kannst du dich an das,
was unmittelbar vor, bzw. nach dem Unfall geschehen ist, überhaupt nicht mehr erinnern - ist einfach
weg. Ein schlapper Dämmerzustand reicht da nicht aus!
- 2. Dann ist dir langsam übe! geworden, du hast dich ein paar Mal übergeben müssen.
- 3. Gleichzeitig haben starke Kopfschmerzen eingesetzt.
- 4. Dir ist schwindelig geworden, du musstest dich hinsetzen oder hinlegen.
- 5. Zuhause hast du dich dann ins Bett gelegt, vielleicht am nächsten Morgen wieder übergeben, weiterhin
Kopfschmerzen.
- 6. Spätestens am zweiten Tag solltest du, nachdem du dich wieder übergeben hast und die Kopfschmerzen
keinen Deut besser geworden sind, zu jenem weiß bekittelten Besitzer eines Bungalows auf Sylt
begeben und ihm von deinen Unglück erzählen. Ein kleines Beulchen wäre nicht schlecht.
|
| Was untersucht er: |
| Wenn du einen den Kopfschmerzen entsprechenden Eindruck machst, wird er nix groß untersuchen, höchstens
dir mit der Taschenlampe in die Augen funkeln, Blutdruck messen und Reflexe abklopfen, um dich mit seinen
umfangreichen Kenntnissen zu beeindrucken. |
| Woran denkt er: |
| An Gehirnerschütterung, ganz wie er soll. Er kann zumindest zwei bis drei Wochen nicht das Gegenteil
beweisen. |
| Therapie: |
| Bettruhe, Tabletten. Spritzen ablehnen. Vielleicht kommt er auf den Trichter, deinen Schädel röntgen zu lassen
(Strahlenbelastung gering, aber immerhin Strahlen). |
| Kontrollarsch: |
| Schreibt dich angesichts des nicht so schweren Unfalls vermutlich wieder gesund. |
| Zweite Möglichkeit: |
| Wenn du tatsächlich in einen Autounfall oder einen ähnlichen Unfall verwickelt bist, immer auch die
Beschwerden einer Gehirnerschütterung angeben. |
| Beschwerden: |
| Wie oben, also: |
- 1. Bewusstseinsverlust (»Filmriss«) von ein paar Minuten für die Zeit um den Unfall.
- 2. Übelkeit und Erbrechen.
- 3. Starke Kopfschmerzen.
- 4. Schwindelgefühl.
|
| Was wird untersucht: |
| Üblicherweise kommst du ja nach einem Unfall in ein Unfallkrankenhaus. Bei deinen Beschwerden kommt
sogar der Chefarzt auf Gehirnerschütterung. Auch hier wird Blutdruck, Reflexe und Pupillen usf. untersucht.
Bestimmt wollen sie auch deinen Schädel röntgen - würd ich unter den vorhin genannten Bedingungen schon
machen lassen. Anschließend wollen sie dich »zur Beobachtung« ein paar Tage dabehalten, bis Übelkeit und
Kopfschmerzen weg sind. Du kannst aber in jedem Fall nach Hause, wenn du ihnen einen Wisch unterschreibst,
dass du »auf eigene Verantwortung« und sogar »gegen ärztlichen Rat« das Krankenhaus verlässt. Kannst du
bedenkenlos unterschreiben, schließlich willst dich ja nicht drauf berenten lassen. Außerdem geben sie dir einen
Bericht mit. |
| Wenn du da raus bist, musst du dich vom guten, alten Hausarzt weiterbehandeln lassen. Da es dir ja nun noch
sehr schlecht geht, solltest du das erste Gespräch mit ihm telephonisch führen und ihm den Unfall-Krankenhausbericht über einen Freund oder Freundin zukommen lassen. Den ersten gelben Schein kann er dann
ja auch ihm oder ihr gleich mitgeben. Danach kannst du dich ja mal persönlich zu ihm
hinschleppen. Er wird dann ebenfalls seine Klopf und Messkünste an dir auslassen, aber unbesorgt - die Diagnose steht ja schon fest
(im Krankenhausbericht). |
| Wer
kriegt's: |
| Jede Person, die einen
(Auto)unfall gehabt hat. |
| Du hast nun folgende Beschwerden: |
- 1. Ständige Kopfschmerzen
- 2. Anfallsweise Übelkeit und Erbrechen, Schwindelgefühle, besonders nach dem Aufstehen
- 3. Konzentrationsstörungen stehen jetzt im Vordergrund; kein Flugblatt kannst du zu ende lesen,
geschweige denn schreiben
- 4. Fühlst dich schlapp, kriegst nix zu ende
- 5. Bist gereizt und leicht reizbar
- 6. Helles Tageslicht kannst du nicht ertragen
- 7. Einmal hast du ´ne Flasche Bier oder ein Glas Wein getrunken, danach ist dir aber schwer übel
geworden, du hast erbrochen und ganz dicke Kopfschmerzen bekommen.
- 8. Da es zunächst lange Zeit nicht besser wird, wirst du natürlich immer depressiver - was soll aus dir
werden, wenn ´s nicht besser wird?
|
| Nun kann es sein, dass er dich irgendwann zum Facharsch für Neurologie schickt; dem erzählst du dasselbe -
und auch er ist machtlos, was seine Diagnosetaktik und seine Heilkunst betrifft. Vielleicht macht er mal eine
sogen. »Hirnstromuntersuchung« <EEG), völlig harmlos. |
| Therapie |
| besteht in Bettruhe, Schonung und Abwarten. Wahrscheinlich wirst du eine Menge Tabletten kennen lernen -
immer weg damit in die Hausapotheke für den nächsten Kater - noch besser: in den Müll |
| Kontollarsch |
| Auch er ist Machtlos, aber prinzipiell misstrauisch. Aufpassen, er neigt leicht zu Psychodiagnosen wie
»Depression«! So was kann lange an dir hatten bleiben. Also Tipp: Dann lieber kurzfristig eine Besserung
eintreten lassen, dafür dann aber öfters Migräneanfälle (5. dort) bekommen - ein solcher Zusammenhang
zwischen Gehirnerschütterung und Migräne ist »wissenschaftlich« erwiesen - und recht ergiebig! |
| Warnhinweise |
| Blutabnahmen ja, Spritzen nein. Weitergehende Untersuchungen wie beispielsweise eine röntgenologische
Untersuchung der Hirnaterien strikt ablehnen. |
| Bist du in einer Betriebskrankenkasse versichert, aufpassen: die Schweinebande macht Kontroll-Hausbesuche! |
| Fast hätt' ich's vergessen |
| Die Gehirnerschütterung läuft <im Gegensatz zur Hirnquetschung) ohne
Gewebszerstörung ab und heilt deshalb normalerweise ohne organische Folgeschäden aus. Manchmal kann eine Migräne nachbleiben (ganz selten
Epilepsie). |
| Noch ein Tipp |
Hat jemand anders den Unfall verursacht, hast du außerdem die Möglichkeit, über Schmerzensgeldforderungen
zu Kohle zu kommen. Deine Beschwerden sind ja ärztlicherseits attestiert, du brauchst sie also nur bei der
gegnerischen Versicherung geltend zu machen, und es flattern dir 500 Mark oder mehr ins Haus. Also ich würde
einen Teil davon dem Not leidenden linken Buchladen in der nächsten Stadt geben, oder für die Guerrila in El
Salvador spenden. |
| Obacht!! |
| Bei Betriebsunfall und Schmerzensgeldforderung alles aufschreiben was ihr gesagt habt, damit ihr das Monate
später auch noch wiederholen könnt - wenn euch jemand fragt - z.B. die Berufsgenossenschaft, von der ihr auch
noch für den Berufsunfall kassieren wollt (siehe Tricks & Tipps). |